Hallo,
das "Patent" ist ein eingetragenes Gebrauchsmuster (also schwächer als ein
Patent, nur in Deutschland gültig, vom Patentamt nicht geprüft). Es behandelt eine
2-reihigen Stufen- oder Verlaufskeil, wobei die eine Reihe aus CMY und die andere Reihe
aus CMYK mit 100% GCR aufgebaut ist und die Farbwerte der gegenüberliegenden Elemente
jeweils gleich sein sollen. Dann kann man visuell sehr schnell vergleichen, ob der
Druckprozess OK ist.
Wenn man nun den Medienkeil hernimmt und die Graubuntfelder anpasst ohne eine
Übereinstimmung zu den Schwarzfeldern herzustellen, fällt dies m.E. nicht unter den Schutz
des Gebrauchsmusters.
Im Zweifel sollte man vor Anwendung einen Patentanwalt zu Rate ziehen.
Herr Karcher: Das Gebrauchsmuster ist am 14.09.2002 angemeldet worden. Sie haben auf alle
Fälle ein Recht diesen Ihren Keil weiter einzusetzen. Wenn Sie Ihren Keil 1998
veröffentlicht haben und er somit allgemein bekannt ist, wird das Gebrauchsmuster im
Zweifel keinen Bestand haben.
Herr Bugai: Ihre Aufforderung wird wohl im obigen Licht keine Folgen haben. Aber wie
gesagt, im Zweifel einen Patentanwalt zu Hilfe rufen.
Viele Grüße
Günter Bestmann
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: eci-admin(a)lists.transmedia.de
[mailto:eci-admin@lists.transmedia.de]Im Auftrag von Klaus Karcher
Gesendet: Montag, 5. Juli 2004 12:57
An: eci(a)lists.transmedia.de
Betreff: [ECI] Grauballoance-Kontrollkeil und Patentrecht (Re: ISOcoated
Profil und Graubalance)
Sascha Bugai schrieb:
Wenn man noch mit der Graubalance arbeiten möchte,
dann muss man sie
sich prozessspezifisch beschaffen, wie ich es oben angedeutet habe.
Dann muss man sich seinen eigenen Medienkeil zusammenbauen und kann
dann damit arbeiten.
Das haben wir zum Beispiel getan: Ein prozessspezifischer Graukeil mit
Vergleichsfelder in CMYK, K und CMY auf Basis der angewendeten
Separationstabelle. Nur dann hat man eine korrekte Kontrollgröße
namens "Graubalance", die hervorragend funktioniert. Eine wirklich
heiße Empfehlung für alle!
Öffentliche Richtigstellung:
Der von mir o. g. "prozessspezifische Graukeil" existiert nicht als
unabhängiges Einzelmittel, sondern nur in Kombination einer
kundenspezifischen Drucktestform im IIIb-Format.
Da ich mit der o. g. Empfehlung wohl direkt dazu auffordere, gegen
Deutsches und Internationales Patentrecht zu verstoßen, muss ich an
dieser Stelle mitteilen, dass bereits vor zwei Jahren ein Patent für
einen prozessabhängigen Keil veröffentlicht wurde. Es handelt sich um
den SmartMediaStrip© von Christian Nelissen. Verletzungen dieser
Lizenz-Bestimmungen werden in jedem Fall zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.nelissen.de
Für ein vierteljahrlich erscheinendes Magazin habe ich mitte 1998 einen
vergleichbaren, prozesspezifischen Graukeil als visuelles Kontrollmittel
erstellt. Er läuft seither im Zwischenschnitt auf jedem Druckbogen.
Sowohl die Druckerei als auch der Kunde sind mit den konstanten,
vohersagbaren Druckergebnissen, die sich dadurch erreichen lassen, sehr
zufrieden. Verstoße ich gegen das Patentrecht, wenn ich diesen Keil
weiterhin einsetze?
Grüße Klaus Karcher
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