Hallo Ulf, Hallo Liste
Bisher bin ich kein offizieller Gutachter, obwohl ich des öfteren von
Lith-Betrieben oder Druckereien gebeten werde ein Statement bei
Reklamationen abzugeben.
Meiner Meinung nach dürfte es erlaubt sein, die Version 2.0a zu
verkleinern, solange eine Einzelmessung sicher möglich ist und die
Lizenznr. mit ausgegeben wird.
:-) Jan-Peter Homann
Marius König schrieb:
Ulf Grossmann wrote:
> Hallo Alle,
> Ich habe eine Frage bezüglich des Scalierends des Medienkeils.
> Der Medienkeil für das EyeOne ist ja sehr groß (23cm, wenn man den
> Platz vor
> und hinter dem keil berücksichtigt). Das EyeOne kann aber ohne
> Probleme den
> Keil in einer Größe von 16cm ausmessen. Jetzt meine Frage, ist es erlaubt,
> den Keil zu scalieren und ihn trotzdem zum messen eines Kontraktproofes zu
> benutzen, ohne dass das eventuelle Folgen bei einem Rechtsstreit mit einem
> Kunden hat?
Vielleicht fragen Sie bezüglich des rechtlichen
Aspekts mal die Kollegen
Dietmar Wueller oder Jan-Peter Homann, die auch im Forum präsent sind,
Beide sind auch Gutachter...
Ich hoffe, das konnte helfen...
Viele Grüße
Marius König
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