Hallo Herr Fellner,
die entsprechende Norm wurde bereits am 14.04.2009 veröffentlicht und trägt die
Bezeichnung ISO 3664:2009.
Siehe
<http://www.iso.org/iso/iso_catalogue/catalogue_tc/catalogue_detail.htm?csnumber=43234>
In der Tat wird darin die Referenzlichtart D50 mit einer relativen spektralen Verteilung
angegeben, die im Bereich von 300 nm bis 400 nm (aka "UV") größtenteils Werte
deutlich größer 0 enthält, also einen entsprechenden UV-Anteil berücksichtigt.
Diese Referenzlichtart soll auf der beleuchteten Fläche der Abmusterungskabine gemessen
werden. Es ist daher wichtig, dass Sie das Messgerät nicht unter die Lampe halten und auch
nicht einfach nur die spektrale Verteilung der Lampe aus einem Datenblatt entnehmen, da
das effektive Licht auf seinem Weg zur Abmusterungsfläche durch entsprechende Filter
(Plexiglas) noch verändert werden kann oder eine zusätzlich angebrachte UV-Lampe für den
"richtigen" UV-Anteil sorgt. Das Messgerät muss also von der Abmusterungsfläche
aus zur Lampe zeigen.
Allerdings nützt ihnen das alles herzlich wenig, wenn Sie zur (Aufsichts-)Messung Ihrer
Drucke ein Messgerät verwenden, das dem Messmodus M0 entspricht (z.B. das EyeOne). Damit
ist nämlich nicht sichergestellt, dass der UV-Anteil bei der Messung dem der ISO 3664:2009
entspricht. Dies ist nur bei M1-Messgeräten der Fall. Zwei M1-Messgeräte (von
KonicaMinolta und Barbieri) wurden erst kürzlich vorgestellt.
Ich befürchte aber, dass Sie selbst mit einem M1-Messgerät nicht viel besser da stehen
werden als jetzt, da sich Ihr Auflagenpapier und das Proofpapier hinsichtlich des Anteils
an optischen Aufhellern voneinander unterscheiden. Da nützt Ihnen auch die M1-Messung
nichts. Im Gegenteil, es kann sein, dass die Messwerte jetzt noch stärker den Einfluss der
optischen Aufheller berücksichtigen, also die Werte des Auflagenpapiers noch mehr Richtung
negativer b*-Werte driften, während das Proofpapier fast unverändert im neutralen Bereich
bleibt. Aber so spiegeln werden die M1-Messwerte jetzt wenigstens das wieder, was das Auge
unter der Referenzlichtart tatsächlich wahrnimmt.
Sie sollten daher den Einsatz eines Proofpapiers mit einem ähnlichen Anteil optischer
Aufheller wie das Auflagenpapier in Erwägung ziehen. Dann sollten Sie auch mit der
M0-Messung und Ihrer Abmusterungskabine gut fahren. Ob sich die optischen Aufheller in
zwei Papieren ähnlich verhalten, kann jedoch nur mit einer M1-Messung und durch den
Vergleich der Remissionsspektren herausgefunden werden. Die M0-Messung oder ein reiner
Vergleich der L*a*b*-Werte reicht dazu nicht aus.
Alternativ könnten Sie ein Messgerät mit UV-Filter verwenden (M2 Messmodus) und den
UV-Anteil der Abmusterungskabine durch geeignete Mittel (Polycarbonatfilter) eliminieren.
Damit sind Sie natürlich nicht mehr konform zur ISO 3664: 2009.
Viele Grüße
Claudio Wilmanns
Am 15.06.2011 um 15:49 schrieb Roland Fellner:
Hallo Liste,
ist jemanden etwas bekannt, dass es eine aktualisierte Norm für die Farbabmusterung bzw.
der zu verwendeten Lichtart gibt bzw. wird sich hier in naher Zukunft etwas ändern?
Ein Kollege hat mich darauf hingewiesen, dass das Licht von kürzlich installierten
Druckmaschinenleitständen einen nicht unerheblichen UV-Anteil zu haben scheint. Laut
Druckmaschinenhersteller ist das notwendig, um die "kommende ISO-Norm" erfüllen
zu können.
Nur leider können wir so nicht korrekt abstimmen. Unser Auflagenpapier hat einen gewissen
Anteil an optischen Aufhellern, das Proofsubstrat nicht.
Wird sich beim Normlicht oder der ISO3664:2000 etwas ändern?
Mit freundlichen Grüßen,
Roland Fellner
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