Hallo Herr Widmer,
vielen Dank für den Hinweis auf das aufhellerfreie Papier. Werde
entsprechende Nachforschungen anstellen und gegebenenfalls dieses Papier
für die nächste Profilerstellung verwenden soweit verfügbar und
anwendbar. Es ist tatsächlich hierbei von hoher Bedeutsamkeit, ob es
sich wie Auflagenpapier verhält. In diesem Zusammenhang ist also die
Frage zu klären, ob die Meßergebnisse übertragbar sind, wobei die
Beschaffenheit des nachher wirklich Verwendung findenden Papiers in
Betracht gezogen werden muß. Ich vermute leider, daß hier Differenzen
auftreten werden. Vielleicht hat sich ja jemand in die Liste
eingetragen, der Erfahrungen mit dieser Problematik hat und weiterhelfen
kann.
Dafür im voraus vielen Dank,
A. Schützenhofer
Sehr geehrter Herr Schützenhofer,
Offenbar haben Sie auf Ihr erstes Mail keine Antworten erhalten. Ich
habe
mit Ihrer Problematik keine praktischen Erfahrungen und kann schlecht
abschätzen, ob es mit Ihrer vorgeschlagenen Methode möglich ist die
Fehlmessungen, die durch die optischen Aufheller im Papier verursacht
werden, mathematisch zu korrigieren. Meine Erfahrungen bei anderen
Fehlleistungen der Spektralfotometrie ist derart, dass solche
mathematischen
Korrekturen zumindest neue Fehler verursachen, aber normalerweise nicht
empfehlenswert oder gar unmöglich sind.
Man müsste das Problem dort anpacken, wo es entsteht. Das heisst, für
Testdrucke für die Profilherstellung sollte Papier verwendet werden, das
keine optischen Aufheller enthält. Ob dieses Vorgehen praktikabel ist,
weiss
ich nicht.
Bei Farbmessungen für die Farbherstellung gibt es in den entsprechenden
Normen eine Vorschrift über das zu verwendende Papier. Es muss unter
anderen
frei von optischen Aufhellern sein. Ob es drucktechnisch sich wie ein
Auflagepapier verhält, müsste geprüft werden. Dieses Papier besitzt die
Bezeichnung APCO II/II. Es wird für die Druckfarbenhersteller von der
Ugra
spezifiziert, eingekauft und kontrolliert. Dort könnte solches Papier
auch
bezogen werden.
Mit freundlichen Grüssen:
Erwin Widmer
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